1964 sprach eine Gesetzesänderung der Straßenverkehrsordnung erstmals dem Fußgänger das Vorrecht gegenüber dem Kraftverkehr an Fußgängerüberwegen zu. Diese veränderte Verkehrsregel zog weder eine Formmodifizierung des Zebrastreifen, noch eine Änderung des Verkehrszeichens nach sich.
Der EUROSTREIFEN ist ein um 90 Grad gedrehter Zebrastreifen. Die psychologische Wirkung, die durch die Drehung der weißen Balken gegen die Fahrtrichtung entsteht, erhöht durch die blockierende Wirkung die Sicherheit an Fußgängerüberwegen. Für den mobilen Verkehr bilden sie eine optische Barriere, für die Fußgänger werden sie zur sicheren Geleithilfe beim Überqueren der Straße.